Wo die Steuer-ID steht
Nach Auskunft des Bundeszentralamts für Steuern steht die Nummer in der Regel im Einkommensteuerbescheid oder auf der Lohnsteuerbescheinigung.
Beim ersten Mal kommt sie mit einem Brief des Bundeszentralamts für Steuern. Über die Zuteilung ist die Person unverzüglich zu unterrichten (§ 139a Abs. 1 Satz 4 AO).
Ist das Schreiben verlegt, gibt es keine neue Nummer, sondern dieselbe noch einmal. Das Bundeszentralamt für Steuern teilt sie auf Anfrage erneut mit.
Und die Lohnabrechnung?
Das Bundeszentralamt nennt die Lohnabrechnung nicht als Fundort. Steht die Nummer dort, hat der Arbeitgeber sie aufgedruckt. Verlassen kann man sich darauf nicht.
Neu anfordern
Nach Auskunft des Bundeszentralamts für Steuern geht das so:
- über das Eingabeformular auf der Internetseite des Bundeszentralamts;
- per Brief;
- über das Online-Portal des Bundeszentralamts.
Das Eingabeformular ist nur für die eigene Nummer gedacht, die an die aktuelle Meldeanschrift geht. Für andere Fälle verweist das Bundeszentralamt auf sein Kontaktformular.
Für die Mitteilung braucht das Bundeszentralamt diese Angaben:
- Name und Vorname;
- Meldeanschrift mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort;
- Geburtsdatum und Geburtsort.
Die Antwort kommt nur per Brief
Aus Datenschutzgründen teilt das Bundeszentralamt die Nummer nur per Brief mit, nicht per E-Mail und nicht am Telefon.
Geschickt wird sie grundsätzlich an die Meldeanschrift. An eine andere Anschrift nur mit schriftlicher Vollmacht der Person, per Brief und mit einer Kopie ihres Ausweises.
Damit der Brief ankommt, muss der Nachname am Briefkasten stehen. Die Bearbeitung kann nach Angabe des Bundeszentralamts derzeit vier Wochen dauern.
Die Nummer des Kindes
Für ein Neugeborenes schickt das Bundeszentralamt die Nummer per Post, sobald die Meldebehörde die Daten übermittelt hat. Kommt nichts an, ist die Meldebehörde die Anlaufstelle.
Die Nummer eines Kindes geht grundsätzlich an die Meldeadresse des Kindes. An einen Elternteil mit anderer Anschrift nur, wenn er erklärt, dass er sorgeberechtigt ist.
Für ein Kind, das im Ausland lebt, wird keine Nummer vergeben. Es ist in Deutschland nicht steuerpflichtig. Das gilt auch, wenn Anspruch auf Kindergeld besteht.
Für eine andere Person
Wer für eine andere Person anfragt, legt deren Vollmacht und eine Kopie ihres Ausweises bei. Betreuerinnen, Betreuer und Vormünder weisen ihre Bestellung und deren Umfang nach.