Elterngeld
Elterngeld in Bayern beantragen — welcher Vordruck gilt
Zuständig ist in Bayern das Zentrum Bayern Familie und Soziales, nicht die Familienkasse. Bayern gibt für den Antrag einen eigenen Vordruck heraus.
Ausgefüllt wird hier der bundeseinheitliche Antrag auf Elterngeld. Das Gesetz verlangt für den Antrag Schriftform und keinen bestimmten Vordruck.
Nach § 60 Absatz 2 Satz 1 SGB I „sollen“ vorgesehene Vordrucke benutzt werden. Das ist eine Obliegenheit und keine Voraussetzung für die Wirksamkeit.
Was das Gesetz zur Form verlangt
§ 7 Absatz 1 Satz 1 BEEG verlangt für den Antrag die Schriftform und sonst nichts. § 26 Absatz 1 BEEG zieht § 9 SGB X heran: Ohne besondere Vorschrift ist das Verfahren an keine bestimmte Form gebunden. Und § 16 SGB I regelt, dass Anträge entgegenzunehmen sind. Dieselben Fundstellen stehen als Normen auf der Erklärseite zum Elterngeld.
Inhaltlich fehlt nichts
Der bundeseinheitliche Antrag erhebt jeden Sachverhalt, den auch die bayerische Fassung erhebt. Das sind Angaben zur Person, zum Kind, zum Einkommen, zur Staatsangehörigkeit und zum Wohnsitz im Ausland. Beim Bund stehen einige davon in eigenen Anlagen statt im Antrag selbst; der bayerische Vordruck bündelt sie in einem Dokument.
Was der Unterschied praktisch bedeutet
Der Stapel sieht anders aus als der, den die Stelle sonst bekommt: ein Antrag und getrennte Anlagen statt eines gebündelten Dokuments. Am Inhalt ändert das nichts. Ob eine Stelle im Einzelfall nachfragt, lässt sich von hier aus nicht sagen — darüber entscheidet sie selbst.
Mecklenburg-Vorpommern
Dort ist die Lage dieselbe: Das Land gibt eine eigene Fassung heraus, ausgefüllt wird hier der bundeseinheitliche Antrag, und dieselben Fundstellen gelten. Zuständig ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales.
Die übrigen Länder
Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen geben ebenfalls eigene Vordrucke heraus. Auch dort wird der bundeseinheitliche Antrag ausgefüllt. In den restlichen elf Ländern ist er ohnehin der Vordruck, den das Land selbst herausgibt.
Was das kostet
Der Preis hängt davon ab, wie viele Anträge nötig sind. Beantragen beide Elternteile Elterngeld, stellt jeder einen eigenen Antrag mit eigener Unterschrift. Bei Zwillingen oder Drillingen bleibt es bei einem Antrag je Elternteil — für Mehrlinge gibt es einen Anspruch, keinen je Kind. Die Beispielrechnungen stehen auf der Seite zu Elterngeld.