Steuer-ID, Steuernummer, Wirtschafts-Identifikationsnummer
Die steuerliche Identifikationsnummer gehört zur Person: Jede Person erhält nur eine, und jede Nummer wird nur einmal vergeben (§ 139b AO).
Nach Auskunft des Bayerischen Landesamts für Steuern ist die Steuernummer dagegen ein Aktenzeichen des Finanzamts. Wer in den Bezirk eines anderen Finanzamts zieht, bekommt eine neue.
Wer wirtschaftlich tätig ist, erhält daneben eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (§ 139a Abs. 1 Satz 3 AO). Sie beginnt mit den Buchstaben DE (§ 139c Abs. 1 Satz 2 AO).
Die drei Nummern nebeneinander
| Nummer | Wer vergibt sie | Ändert sie sich? |
|---|---|---|
| Steuer-ID | Bundeszentralamt für Steuern | Nein, sie gilt dauerhaft |
| Steuernummer | Das zuständige Finanzamt | Ja, etwa beim Umzug in einen anderen Finanzamtsbezirk |
| Wirtschafts-Identifikationsnummer | Bundeszentralamt für Steuern | Sie gehört zur wirtschaftlichen Tätigkeit, nicht zur Person |
Nach Heirat, Umzug oder Scheidung
Nach Auskunft des Bundeszentralamts für Steuern ist sie dauerhaft gültig. Sie ändert sich nicht durch einen Umzug, eine Namensänderung oder eine Änderung des Familienstands.
Die Steuernummer hängt dagegen am Finanzamt. Sie kann sich ändern, und das ist kein Fehler.
Und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer?
Das ist noch eine andere Nummer: Sie wird für Geschäfte innerhalb der Europäischen Union verwendet und gehört zum Gewerbe, nicht zur Person.