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Steuer-ID, Steuernummer, Wirtschafts-Identifikationsnummer

Die steuerliche Identifikationsnummer gehört zur Person: Jede Person erhält nur eine, und jede Nummer wird nur einmal vergeben (§ 139b AO).

Nach Auskunft des Bayerischen Landesamts für Steuern ist die Steuernummer dagegen ein Aktenzeichen des Finanzamts. Wer in den Bezirk eines anderen Finanzamts zieht, bekommt eine neue.

Wer wirtschaftlich tätig ist, erhält daneben eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (§ 139a Abs. 1 Satz 3 AO). Sie beginnt mit den Buchstaben DE (§ 139c Abs. 1 Satz 2 AO).

Die drei Nummern nebeneinander

NummerWer vergibt sieÄndert sie sich?
Steuer-IDBundeszentralamt für SteuernNein, sie gilt dauerhaft
SteuernummerDas zuständige FinanzamtJa, etwa beim Umzug in einen anderen Finanzamtsbezirk
Wirtschafts-IdentifikationsnummerBundeszentralamt für SteuernSie gehört zur wirtschaftlichen Tätigkeit, nicht zur Person

Nach Heirat, Umzug oder Scheidung

Nach Auskunft des Bundeszentralamts für Steuern ist sie dauerhaft gültig. Sie ändert sich nicht durch einen Umzug, eine Namensänderung oder eine Änderung des Familienstands.

Die Steuernummer hängt dagegen am Finanzamt. Sie kann sich ändern, und das ist kein Fehler.

Wie die Steuer-ID aussieht

Wo die Steuer-ID steht — und wenn sie verloren ist

Und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer?

Das ist noch eine andere Nummer: Sie wird für Geschäfte innerhalb der Europäischen Union verwendet und gehört zum Gewerbe, nicht zur Person.

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Nicht verwechseln: die Kindergeldnummer

Die Kindergeldnummer

Quellen

  • § 139b AO
  • § 139a Abs. 1 Satz 3 AO
  • § 139c Abs. 1 Satz 2 AO
  • Bundeszentralamt für Steuern: Die Identifikationsnummer
  • Bayerisches Landesamt für Steuern: Häufig gestellte Fragen — Steuernummer

Geprüft am 23. September 2026

Antragscenter ist ein privater Ausfüll- und Übersetzungsdienst, keine Behörde.