Wie lange gibt es Elterngeld?
Die Eltern haben gemeinsam Anspruch auf 12 Monatsbeträge Basiselterngeld (§ 4 Abs. 3 BEEG).
Ist das Einkommen eines Elternteils in zwei Lebensmonaten gemindert, kommen 2 weitere Monatsbeträge dazu (Partnermonate).
Basiselterngeld gibt es bis zum 14. Lebensmonat des Kindes, Elterngeld Plus bis zum 32. Lebensmonat (§ 4 Abs. 1 BEEG).
Ob eine dieser Voraussetzungen vorliegt, entscheidet die Elterngeldstelle, nicht wir.
Lebensmonate, keine Kalendermonate
Elterngeld wird in Monatsbeträgen für Lebensmonate des Kindes gezahlt (§ 4 Abs. 2 BEEG).
Ein Lebensmonat läuft von Geburtstag zu Geburtstag, nicht von Monatserstem zu Monatserstem. Ein Kind, das am 20. geboren wurde, hat seinen Monatswechsel am 20.
Der Anspruch endet mit dem Ablauf des Lebensmonats, in dem eine Voraussetzung entfällt (§ 4 Abs. 2 BEEG).
Wie sich die Monate verteilen
Das Gesetz setzt drei Grenzen (§ 4 Abs. 3 BEEG):
- Ein Elternteil hat Anspruch auf höchstens 12 Monatsbeträge Basiselterngeld, dazu höchstens 4 Monatsbeträge Partnerschaftsbonus.
- Wer Elterngeld bezieht, muss es mindestens für 2 Lebensmonate beziehen (§ 4 Abs. 4 Satz 2 BEEG).
- Gleichzeitig Basiselterngeld beziehen dürfen beide Eltern nur in 1 der ersten zwölf Lebensmonate (§ 4 Abs. 6 Satz 1 BEEG).
Ausgenommen sind Mehrlinge, Frühgeburten, Kinder mit festgestellter Behinderung und Kinder, die einen Geschwisterbonus auslösen.
Länger mit Elterngeld Plus
Statt eines Monats Basiselterngeld sind zwei Monate Elterngeld Plus möglich.
Elterngeld Plus ist bis zum 32. Lebensmonat möglich, solange es ab dem 15. Lebensmonat in aufeinander folgenden Lebensmonaten von mindestens einem Elternteil bezogen wird (§ 4 Abs. 1 BEEG).
Alleinerziehende
Ein Elternteil kann die Partnermonate allein beziehen, wenn das Einkommen in zwei Lebensmonaten gemindert ist und einer dieser Fälle vorliegt (§ 4c Abs. 1 BEEG):
- Die Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende liegen vor und der andere Elternteil lebt weder mit dem Kind noch mit dieser Person in einer Wohnung.
- Die Betreuung durch den anderen Elternteil würde das Kindeswohl gefährden.
- Die Betreuung durch den anderen Elternteil ist unmöglich, etwa wegen schwerer Krankheit oder Schwerbehinderung; wirtschaftliche Gründe zählen dabei nicht.
Mehr Monate bei einer Frühgeburt
Kommt ein Kind mindestens 6 Wochen vor dem errechneten Termin zur Welt, gibt es zusätzliche Monatsbeträge Basiselterngeld (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 bis 4 und Satz 3 BEEG).
| Wochen vor dem Termin | Monatsbeträge Basiselterngeld gemeinsam |
|---|---|
| mindestens 6 Wochen | 13 |
| mindestens 8 Wochen | 14 |
| mindestens 12 Wochen | 15 |
| mindestens 16 Wochen | 16 |
Maßgeblich ist der errechnete Termin aus dem Zeugnis der Ärztin, des Arztes oder der Hebamme. Mit jeder Stufe verschiebt sich auch der letzte Lebensmonat, bis zu dem Basiselterngeld möglich ist.